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   BGH, 30.08.2012 - V ZB 255/11   

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https://dejure.org/2012,28518
BGH, 30.08.2012 - V ZB 255/11 (https://dejure.org/2012,28518)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2012 - V ZB 255/11 (https://dejure.org/2012,28518)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2012 - V ZB 255/11 (https://dejure.org/2012,28518)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Rehabilitierungsinteresses zur Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Abschiebungshaftverlängerung bei Erledigung der Hauptsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit eines Rehabilitierungsinteresses zur Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Abschiebungshaftverlängerung bei Erledigung der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 211/10

    Sicherungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - V ZB 255/11
    An einem solchen Interesse fehlt es aber, wenn der Betroffene in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum aus anderen Gründen inhaftiert war, etwa weil eine Freiheitsstrafe vollstreckt oder Untersuchungshaft vollzogen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10, Rn. 6, juris; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris).
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10

    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel bei Erfolgsaussicht

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - V ZB 255/11
    An einem solchen Interesse fehlt es aber, wenn der Betroffene in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum aus anderen Gründen inhaftiert war, etwa weil eine Freiheitsstrafe vollstreckt oder Untersuchungshaft vollzogen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10, Rn. 6, juris; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris).
  • OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme;

    Ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 62 FamFG liegt hier vor: In Freiheitsentziehungssachen besteht auch nach einer Erledigung der Hauptsache grundsätzlich ein Rehabilitierungsinteresse und damit ein Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen für einen Antrag, mit dem die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung festgestellt werden soll, § 62 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 FamFG (BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220-238, juris, Rn. 36; BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 255/11 -, juris, Rn. 5).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 17/17

    Rechtsschutz gegen eine Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in

    Allerdings besteht ein berechtigtes Feststellungsinteresse mit Blick auf die geforderte Schwere der Grundrechtsverletzung nach ständiger Rechtsprechung und der im Schrifttum vorherrschenden Auffassung nur dann, wenn durch die angefochtene Entscheidung tatsächlich in die Freiheit des Betroffenen eingegriffen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. August 2012 - V ZB 255/11, juris Rn. 5; vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17, juris Rn. 6 f., jeweils mwN; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 62 Rn. 20; Prütting/Helms/Drews, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 8, jeweils mwN).

    Demgegenüber liegt allein in der Anordnung einer solchen Maßnahme ohne anschließenden Vollzug - etwa weil der Betroffene in dem von der Haftanordnung erfassten Zeitraum aus anderen Gründen (z.B. Straf- oder Untersuchungshaft) inhaftiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 255/11, juris Rn. 5) oder sich nicht (mehr) in Haft befand (BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2012 - V ZB 154/11, juris Rn. 16; vom 7. Februar 2019 - V ZB 216/17, juris Rn. 6 f.) - grundsätzlich kein tiefgreifender Grundrechtseingriff (vgl. Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 62 Rn. 20; Prütting/Helms/Drews, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 8; jeweils mwN).

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